AGB

Erläuterungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Kunstleben Consult & Control in Folge KCC

Für maximale Transparenz haben wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedinungen kurz gehalten und um Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für einzelne Geschäftsgebiete ergänzt.

Die AGB gelten dabei als Basis unserer Geschäftsbedingungen. Die BVB ergänzen oder ersetzen dabei Regelungen der AGB für Geschäfte aus den Bereichen:

 1. AGB Warenlieferungen

2. AGB Online Produkte

3. AGB Software Lizenzbestimmung

4. AGB Downloads

5. AGB Veranstaltungen

6. AGB easyDiSi

7. AGB Dienstleistungen (incl. Fernwartung)


8. AGB Mietkasse (Hardware)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Fa. Kunstleben Consutl & Control in Folge KCC. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten ebenfalls für Bestellungen per Fax, Telefon oder E-Mail.

I. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Grundsätzlich verkauft KCC nur an Unternehmen bzw. Firmen. Ist der Kunde Kaufmann, sind unsere Angebote freibleibend: Eingehende Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung und / oder Auslieferung verbindlich; gleiches gilt für mündliche Abreden und Erklärungen jeder Art.
  1. Alle auf unserer Website dargestellten Waren, auch solche, die ausdrücklich als „lieferbar“ bezeichnet werden, sind nur als Einladung zur Abgabe eines Kaufangebotes bestimmt. Durch das Absenden des ausgefüllten Bestellformulars kommt erst durch unsere Bestätigung in Textform binnen drei Werkta- gen ein verbindlicher Vertrag zu Stande.

II. Einbeziehung von Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)

  1. Für die Lieferung von Hardware und Software, die wir nicht selbst im Auftrag des Kunden geschrieben haben, gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Lieferung von Hard- und Standardsoftware.
  2. Für an den Wünschen des Kunden orientierte Erstellung und Lieferung von sog. Individualsoftware, gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Programmierung von Software.
  3. Für die Erbringung von Dienstleistungen gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen. Hierzu zählen auch Verträge über die Pflege von Standardsoftware und Wartung von Hardware, die ausschließlich auf Basis von Dienstleistungen erbracht werden.
  4. Diese Besonderen   Vertragsbedingungen   können   jeweils   im   Internet   unter https://kunstleben.de/AGB abgerufen werden.

III. Zahlungsbedingungen; Preise

  1. Zahlung ist nach Wahl des Kunden gegen Rechnung,

PayPal, Sofortüberweisung, Lastschrift, per Barzahlung und Nachnahmesendung möglich. Zusätzliche Kosten durch Nachnahme gehen zu Lasten des Kunden.

  1. Rechnungen werden dem Kunden von uns per E-Mail zugesandt. Auf Wunsch des Kunden versenden wir die Rechnungen gegen Aufpreis von 3 € in Papier per Post.
  2. Unser Vergütungsanspruch ist sofort fällig. Der Verzug tritt in Abweichung § 286 Abs. 3 BGB bereits 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein.
  3. Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass unser Schaden wesentlich niedriger ist.
  4. Bei Auslandszahlungen hat der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren selbst zu tragen.
  5. Wir behalten uns gegenüber unternehmerischen Kunden vor, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei einem Auftragswert von über 500 € brutto. Wir behalten uns ferner vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung

nicht binnen einer Woche nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten.

  1. Die monatlichen Entgelte für wiederkehrende oder fortlaufende Leistungen in Dauerschuldverhält- nissen dürfen wir ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Erhöhung von Preisen für Vertragsbestandteile ist nur möglich, wenn diese bereits mindestens vier Monate vereinbart waren. Die Entgelterhöhung soll nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt, der Nachweis, dass die von uns vorgenommen Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgt ist.
  1. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

IV. Haftung

  1. Wir haften generell nicht für Schäden, die durch eine Betriebsunterbrechung oder -einschränkung beim Kunden, der Unternehmer ist, hervorgerufen werden, es sei denn, der Eingriff war betriebsbezogen und ist von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden. Zu betriebsbezogenen Eingriffen zählen insbesondere nicht Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit Reparaturen von zuvor bereits defekten Betriebsmitteln oder mit Beseitigungen von zuvor bereits vorliegenden Störungsfällen stehen und während der Dauer unserer Tätigkeit entstehen.
  2. Unsere Haftung  ist  beschränkt  auf  Vorsatz  und  grobe  Fahrlässigkeit  und  der  Höhe  nach  auf 10.000,00 € pro Haftungsfall.
  1. Der Kunde trägt auf seinen Systemen die alleinige Verantwortung für alle Sicherheitsmaßnahmen incl. Virenschutz, Datensicherung, Firewall-Konfiguration und das Einspielen von Sicherheitsupdates. Bei von uns verschuldetem Datenverlust ist unsere Haftung begrenzt auf die Kosten der Wiederherstellung der Daten aus der letzten vollständigen und fehlerfreien Datensicherung des Kunden.
  2. Die Verjährungsfrist für nicht wesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.
  3. Vorstehende Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten durch einen Erfüllungsgehilfen sowie in Fällen der gesetzlichen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Mit- verschulden des Kunden ist jedoch in jedem Fall zu berücksichtigen.

V. Sonstiges

  1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Tecklenburg.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Fax.Nr.
  3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  1. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
  2. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  1. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Ver- brauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt.

Stand: August 2018

 1. BVB Warenlieferung

Vorbemerkung
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Warenlieferungen von Kunstleben Consult & Control im folgenden KCC
Bei Nichtanerkennung der Bedingungen ist die Sendung spesen- und portofrei zurückzuschicken, andernfalls gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Gegenbedingungen des Bestellers heben die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht auf, auch wenn KCC nicht ausdrücklich Widerspruch erhebt.
1.2
Für Online-Produkte, deren Nutzung ausschließlich im Wege der Datenfernübertragung über das Internet erfolgt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online Produkte (AGB Online Produkte).
1.3
Bei Lieferung von Software (CD-ROM, DVD, Download von Applikationen) gelten ergänzende Bestimmungen (Software-Lizenzbedingungen, Download Lizenbestimmungen).
2.
Vertragsschluss
2.1
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir die Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware annehmen.
2.2
Bei elektronischen Bestellungen bestätigen wir den Zugang von Bestellungen automatisch. Diese Zugangsbestätigung stellt keine Bestellannahme im Sinne von Ziffer 2.1 dar.
2.3
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.
2.4
Der Widerruf einer Bestellung kann nur berücksichtigt werden, wenn er vor Absendung der Auftragsbestätigung bei uns eingeht.
2.5
Für Neuerscheinungen und Neuauflagen können bestimmte Liefertermine nicht zugesichert werden. Soweit erforderlich, kann die Auslieferung in Teillieferungen vorgenommen werden.
2.6
Die Produkte werden auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Wege versandt. Besondere Versandvorschriften müssen für jede Bestellung unmissverständlich angegeben werden. 
3.
Zahlungsbedingungen
3.1
Die Rechnung ist nach Fälligkeit zahlbar ohne Abzug. Bei Abonnements wird der Bezugspreis mit Zusendung der Rechnung fällig.
3.2
Die Lieferung erfolgt zu dem jeweils gültigen Nettoendpreis (alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer).
3.3
KCC behält sich Preisänderungen zwischen Bestellung und Lieferung vor.
3.4
Der Kunde ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht.
3.5
Wird einer Lastschrifteinziehung nicht innerhalb von 5 Tagen ab Einzugstermin widersprochen, gilt sie als genehmigt.
3.6
Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die tatsächlichen Versandkosten sind dem jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen. Diese gilt auch, wenn Waren vom KCC, einem Mitarbeiter oder Auftragsgehilfen ausgeliefert üblicherweise fallen hier Fahrtkosten an. 
3.7
Diskont- und Bankspesen gehen in voller Höhe zu Lasten des Kunden und sind sofort zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden alle weiter offenstehenden Rechnungen und Forderungen der Fa. KCC unabhängig von früher eingeräumten Zahlungszielen sofort fällig. Die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der üblichen Bankprovision – mindestens jedoch 8 % ab Fälligkeit – bleibt vorbehalten, ohne dass es weiterer Mahnung bedarf.
KCC ist darüber hinaus berechtigt, die Weiterbelieferung zu verweigern.
4.
Beanstandungen können nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Sendung und unter gleichzeitiger Einsendung der Originalrechnung und des Lieferscheins oder des Packzettels berücksichtigt werden. Berechtigte Reklamationen geben Anspruch auf Ersatzlieferung Umtausch. Nachbesserung oder Gutschrift nach Wahl der Fa. KCC. Weitergehende Ansprüche, insbesondere ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
5.
Umtausch Fest bezogener Produkte werden in Ausnahmefällen, jedoch nur nach schriftlicher Einwilligung durch KCC und nur gegen gleichzeitigen Bezug anderer Produkte, im Wert der Rücksendung zurückgenommen. Die Kosten für die Rück- und Umtauschsendung nebst einer Bearbeitungsgebühr in branchenüblicher Höhe trägt der Käufer. Die Rücknahme erfolgt nur, wenn die Lieferung sich in einwandfreiem, wiederverkäuflichem Zustand befindet. Nicht einwandfreie Waren und nicht genehmigte Rücksendungen werden auf Kosten und Gefahr des Käufers zurückgesandt.
6.
Kündigung
6.1
Bei einem Vertrag über die fortlaufende Lieferung und oder Leistung auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag jederzeit, soweit das Abonnement keine besonders vereinbarte Kündigungsfrist enthält, gekündigt werden.
6.2
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Annahmeverweigerung von Lieferungen gilt nicht als Kündigung.
6.3
Bei Verträgen mit einer sofort wirksam werdenden Kündigung hat der Kunde Anspruch auf anteilige Rückerstattung des nicht in Anspruch genommenen Betrages abzüglich eventuell anfallender Gebühren.
7.
Eigentumsvorbehalt
7.1
Wir behalten uns bei allen Lieferungen das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor.
7.2
Bei Lieferung an Wiederverkäufer ist dieser zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er ist grundsätzlich ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Der Wiederverkäufer tritt uns sicherheitshalber alle Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der Ware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
8.
Gewährleistung/Haftung
8.1
Reklamationen sind unverzüglich schriftlich gegenüber KCC, soweit sie die Zustellung bei Abonnements betreffen, anzuzeigen; bei sonstigen Beanstandungen / offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang der Lieferung.
8.2
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist es möglich, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen.
8.3
Soweit wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
8.4
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung, sind ausgeschlossen.
9.
Datenschutz
9.1
Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch KCC, von uns beauftragten neutralen Dienstleistern und befreundeten Unternehmen.
9.2
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG KCC die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte (§ 4 Postdienst-Datenschutzverordnung).
10.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
11.
Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Tecklenburg.

Stand: Januar 2018

BVB Online Produkte

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von Kunstleben Consult & Control (KCC) entgeltlich und unentgeltlich bereitgestellten digitalen Datenbanken, Applikationen, Informationen, Musterverträge, Erläuterungen und sonstigen Onlinediensten (im Folgenden Onlineprodukte), deren Nutzung ausschließlich im Wege der Datenfernübertragung über das Internet erfolgt. Für Warenlieferungen (Bücher, Loseblattwerke, Ergänzungslieferungen, Tabellen, Broschüren, CD-ROM und DVD) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen. Bei Lieferung von Software gelten ergänzende Bestimmungen gem. Software-Lizenzbedingungen.
Präambel
KCC stellt seinen Kunden in den Online-Angeboten verschiedene elektronische Produkte zur Verfügung. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Parteien bezüglich des Zugangs zu diesen Inhalten wenn und soweit die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages zwischen KCC und dem Kunden für das jeweilige elektronische Produkt keine abweichenden Regelungen enthalten. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Nutzungsbedingungen) gelten ausschließlich. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von KCC schriftlich bestätigt wurden.
Kunde / Nutzer:
Kunde im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist derjenige, der mit KCC einen Vertrag gemäß Nutzungsbedingungen abschließt. Der Kunde (einer Single-Lizenz) ist selbst zur Nutzung berechtigt oder benennt (Mehrfach-Lizenz) gegenüber KCC namentlich (Vorname, Name, E-Mail-Adresse) Personen (Nutzer), die zur Nutzung des Produkts berechtigt sein sollten. Der Kunde einer Mehrplatzlizenz kann Nutzer bis zu einer Anzahl benennen, die der Anzahl der erworbenen Lizenzen entspricht.
1.
Vertragsschluss
1.1
Eine verbindliche Bestellung gibt der Kunde durch Betätigen des Buttons „jetzt kostenpflichtig bestellen“ ab. KCC bestätigt den Eingang der Bestellung in der Regel per E-Mail. Die Bestätigungs-E-Mail ist noch keine Annahme der Bestellung.
1.2
Der Vertrag kommt zustande, wenn KCC eine Bestellung ausdrücklich annimmt. Dies kann durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch zusenden der Produkte erfolgen.
1.3
Grundsätzlich betreibt KCC ein Portal für Kaufleute und Firmen. Ist der Kunde Verbraucher, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass mit der Vertragsausführung begonnen wird, und er seine Kenntnis bestätigt, dass durch die Zustimmung das Widerrufsrecht erlischt, und mit der Vertragsausführung begonnen wird.
2.
Widerrufsbelehrung
2.1
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kontakt siehe Impressum) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2.2
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
3.
Nutzungsumfang
Sämtliche Rechte und Ansprüche an den Inhalten verbleiben bei KCC, sofern diese dem Kunden nicht ausdrücklich in dem Lizenzvertrag eingeräumt sind. Während der Vertragslaufzeit gewährt KCC dem Kunden das nicht ausschließliche, widerrufliche und nicht übertragbare Recht, auf die Inhalte zuzugreifen und bestimmungsgemäß zu eigenen Zwecken zu sichten, anzuzeigen, zu durchsuchen oder abzurufen. Die Nutzung der Inhalte ist auf den in den jeweiligen Lizenzverträgen abschließend festgelegten Umfang beschränkt. In keinem Fall darf der Kunde die Inhalte darüber hinaus vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen oder auf andere Art und Weise an Dritte weitergeben und/oder bearbeiten. Insbesondere ist es dem Kunden auch untersagt, die Inhalte zu aktualisieren, zu verändern, zu überarbeiten, zu adaptieren, zu modifizieren, zu übersetzen, umzuwandeln oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit endet das Recht zur Nutzung der Inhalte. Der Kunde darf die Copyright-Vermerke, die Marken, Logos oder Kennzeichen, oder sonstige geschützte Rechte, die in oder auf den lizenzierten Inhalten erscheinen, nicht entfernen, verdecken oder verändern.
4.
Zugang zu den Inhalten
Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit Zugang zu den lizenzierten Inhalten über eine von KCC vorgegebene Authentifizierungsmethode (z.B. Username, Passwort oder IP-Authentifizierung). Nach Abschluss des Lizenzvertrags wird KCC dem Kunden einen Satz Zugangsdaten zur Verfügung stellen. Diese Zugangsdaten dürfen nur von einem autorisierten Nutzer genutzt werden und sind nicht auf andere Personen übertragbar. Die Zugangsdaten sind technisch auf den Zugriff einer Single-Lizenz beschränkt. Es ist dem Kunden bzw. den Nutzern untersagt, die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
5.
Rechte und Pflichten von KCC
KCC behält sich das Recht vor, unter Beachtung des Datenschutzes die Logfiles zu analysieren, um einen Missbrauch durch den Kunden und/oder Dritte zu erkennen. KCC kann Teile der Inhalte von den Webseiten entfernen, an denen KCC keine Veröffentlichungsrechte mehr innehat oder bezüglich derer er berechtigten Grund zur Annahme hat, dass diese Urheberrechte verletzen oder anderweitig gegen sonstige rechtliche Bestimmungen verstoßen. Die Verfügbarkeit der Inhalte wird von KCC technisch in der Weise realisiert, in der KCC solche Inhalte seinen Kunden generell zu Verfügung stellt, mindestens jedoch im Rahmen der marktüblichen technischen Standards. KCC wird angemessene und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um dem Kunden bzw. den autorisierten Nutzern ununterbrochenen Zugang zu der Webseite und kontinuierliche Verfügbarkeit der Inhalte zu gewähren. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Zugriff zeitweise beschränkt sein.
6.
Rechte und Pflichten des Kunden
6.1
Der Kunde wird im Falle einer Mehrfach-Lizenz die autorisierten Nutzer über das geistige Eigentum oder andere auf die Inhalte anwendbaren Schutzrechte sowie auf die nach Ziffer 3 dieser Nutzungsbedingungen untersagten Nutzungsformen hinweisen. Der Kunde wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums oder sonstiger Rechte von KCC an den Inhalten durch Nutzer oder Dritte zu verhindern.
6.2
Stellt der Kunde einen Missbrauch des Zugangs zu den Inhalten durch einen Mitarbeiter oder einen Dritten fest, so wird der Kunde KCC unverzüglich über die Einzelheiten des Missbrauchs informieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine Wiederholung des Missbrauchs zu verhindern. Soweit möglich, wird der Kunde die Zugangsberechtigung des missbräuchlich Handelnden nach Kenntnis des Missbrauchs unverzüglich sperren. Je nach Art und Umfang des Missbrauchs kann KCC nach eigenem Ermessen weitere Schritte gegen den missbräuchlich handelnden autorisierten Nutzer ergreifen.
7.
Vergütung
7.1
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Unterbleibt die Zahlung, kann KCC den Zugang des Kunden ohne weitere Nachricht und nach eigenem Ermessen unterbinden. Weiter gehende Ansprüche bleiben unberührt.
7.2
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung durch KCC, entweder per PayPal, Bankeinzug ober Überweisung. Die Rechnung ist nach Fälligkeit zahlbar ohne Abzug. Bei Abonnements wird der Bezugspreis mit Zusendung der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzüglich der üblichen Bankprovision – mindestens jedoch 8 % ab Fälligkeit – berechnet, ohne dass es weiterer Mahnungen bedarf. KCC ist berechtigt, die Zahlungsmöglichkeiten individuell pro Kunden zu beschränken.
7.3
KCC kann die Grundlage für die Berechnung der jährlich wiederkehrenden Lizenzgebühren angleichen oder abändern.
8.
Vertragslaufzeit
8.1.
Die Laufzeit eines Abonnementvertrags beträgt die bei Vertragsabschluss angegebene Laufzeit ab Vertragsstart.
8.2
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
8.3
Jede Kündigung bedarf der Schriftform (Brief, Telefax, E-Mail).
8.4
Bei sogenannten Probe-Abos beträgt die Laufzeit die während des Vertragsabschlusses angegebene Dauer. Nach Ablauf des Probezeitraums erfolgt ein Wechsel in das entsprechend gleichwertige, dann kostenpflichtige Abo-Modell.
9.
Gewährleistung, Haftung und Freistellung
9.1
KCC haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, auf die gesetzlichen Bestimmungen beschränkt.
9.2
Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
9.3
Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss.
9.4
Im übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl von KCC als auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
9.5
Der Kunde verpflichtet sich, KCC und dessen verbundene Unternehmen bezüglich solcher Ansprüche und Verluste schadlos zu halten, die sich aus unberechtigter Nutzung der lizenzierten Inhalte ergeben und die der Kunde bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte verhindern können. Der Kunde verpflichtet sich, KCC insoweit von Ansprüchen Dritter freizuhalten.
9.6
Die Haftung durch KCC ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit der Kunde die Inhalte über die nach dem jeweiligen Lizenz-Vertrag erteilte Berechtigung hinaus nutzt.
10.
Schlussbestimmungen
10.1
KCC behält es sich vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.
10.2
KCC kann ohne vorherige Zustimmung des Kunden seine Rechte aus dem Abo-Vertrag insgesamt oder teilweise abtreten oder seine Pflichten hieraus ganz oder teilweise übertragen. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von KCC nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
10.3
Sollte eine Bestimmung der Nutzugsbedingungen unwirksam, unrechtmäßig oder rechtlich nicht durchsetzbar sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
10.4
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Tecklenburg.

Stand: Juni 2017

BVB Software Lizenzbestimmungen

1.
Vorbemerkung
Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen (AGB Warenlieferungen) bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlineprodukte (AGB Onlineprodukte) sowie für Downloads (AGB Downloads). Die Lizenzbedingungen werden durch das Öffnen der Versiegelung anerkannt.
2.
Einräumung von Nutzungsrechten
Mit Vertragsschluss über die Lieferung/den Download von Software (unabhängig vom Speichermedium) wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt, dass auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist. Alle dort nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei KCC als Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte.
3.
Umfang der Nutzungsrechte
3.1
Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die ihm gelieferte Software auf einem beliebigen Rechner zu nutzen, der für diese Zwecke geeignet ist. Darüber hinaus wird dem Kunden bei einigen Produkten ausdrücklich das Recht eingeräumt, eine Online-Datenbank zu nutzen. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Software-Produkt, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn und bei jedem weiteren Update mitgeteilt. Soweit das Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software zeitlich befristet ist, endet dieses nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit. Das Nutzungsrecht der Online-Datenbank bestimmt sich ausschließlich nach dem Bezugszeitraum für das jeweilige Software-Produkt und endet gleichzeitig mit diesem.
3.2
Der Kunde verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen. Die Software darf nur durch eine Person auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden.
3.3
Der Kunde ist berechtigt, die Software auf eine Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der Originaldiskette oder CD-ROM eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen gleichzeitig zu nutzen.
3.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht. Auch ist es dem Kunden untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben des Herausgebers an Programmen oder am Dokumentationsmaterial zu verändern.
4.
Haftung
Für durch den Einsatz der von KCC gelieferten Software an anderer Software oder an Datenträgern/ Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, wenn der schadensursächliche Mangel an der/dem gelieferten Software/ Datenträger von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und es sich dabei um vorhersehbare, typischerweise auftretende Schäden handelt. Bei Verträgen mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten – gegenüber Letzteren allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört – ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobes Verschulden durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche Mängelgewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung – nicht aber auf Schadensersatz – bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute sind Tecklenburg.

Stand: Januar 2018

BVB Download-Produkte

1.
Vorbemerkung
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für die zum Download entgeltlich und unentgeltlich bereitgestellten digitalen Inhalte, Informationen, Musterdokumente und Erläuterungen (im Folgenden Content genannt).
Mit dem Beginn des Abrufs von Content (als Download oder per E-Mail-Attachment) kommt eine vertragliche Verpflichtung zustande, entsprechend der vorherigen Hinweise auf die Nutzung.
2.
Zahlungsbedingungen
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde den nach der Auswahl eines Onlineproduktes angezeigten Betrag per Kreditkarte, Paypal, Überweisung oder elektronischen Lastschrift-Verfahren an KCC bezahlt.
3.
Startguthaben
Jeder Nutzer kann ein evtl. Startguthaben nur einmal für sich nutzen. Nicht genutztes Startguthaben verfällt nach Ablauf der Aufbrauchfrist (90 Tage nach der Registrierung) ohne weitere Benachrichtigung. Eine Barauszahlung oder Verrechnung eines Startguthabens ist nicht möglich.
4.
Copyright
Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte am Content verbleiben bei KCC. Der Nutzer ist nur berechtigt, den Content zu eigenen Zwecken zu nutzen. Er ist nicht berechtigt, den Content im Internet, in Intranets und in Extranets Dritten zur Verwertung zur Verfügung zu stellen. Die gewerbliche Vervielfältigung und der Weiterverkauf des Contents werden ausdrücklich ausgeschlossen.
5.
Gewährleistung/Haftung
Der Content wird regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Trotz aller Umsicht und Sorgfalt ist bei der Verwendung des Contents stets darauf zu achten, dass eine veränderte Gesetzeslage oder Änderung durch die Rechtsprechung eine Modifikation des Contents erforderlich machen könnte. Eine zeitnahe Verwendung des abgerufenen Contents, in der aktuellen Version, ist daher ratsam. Die Auswahl und die Verwendung des Contents erfolgt in alleiniger Verantwortung des Nutzers. Weitergehende Ansprüche des Nutzers, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von uns zu vertretendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
6.
Datenschutz
Hinweis nach § 33 BDSG: Die Nutzerdaten werden nur zur internen Verwendung gespeichert. Die Verwendung der Nutzerdaten und die Verarbeitung bei neutralen Dienstleistern erfolgt unter strikter Beachtung des Datenschutzgesetzes.
Mit der Registrierung erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten zur gelegentlichen Information über die Aktualisierung des Contents und neue Angebote gespeichert werden. Die Zustimmung kann durch formlose Mitteilung per E-Mail, Fax oder Brief zurückgezogen werden.
7.
Schlussbestimmung
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Tecklenburg.

Stand: Januar 2018

BVB Veranstaltungen

1. 
Stornierungen
Bei Absagen zwischen vier und zwei Wochen vor der Veranstaltung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % der Rechnungssumme fällig. Bei Stornierung später als zwei Wochen vor der Veranstaltung oder bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Es ist jedoch jederzeit möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Stornierungen und Änderungen sind schriftlich mitzuteilen und werden vom Veranstalter bestätigt. Etwaige Rückerstattungen erfolgen nach der Veranstaltung. KCC behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Zusammenhang ggf. anfallende Stornogebühren Dritter (z.B. für Bahn- oder Flugtickets) werden nicht erstattet.

2.
Hinweis
Während der Veranstaltungen werden z.T. aus Dokumentationsgründen Fotos/Filmaufnahmen gemacht, die ggf. zu Werbezwecken verwendet werden.
KCC erstellt im Rahmen der Veranstaltung eine Teilnehmerliste, die folgende Informationen erhält: Name der Einrichtung, Teilnehmername sowie die E-Mail-Adresse, berufliche Funktion des Teilnehmers, Adresse (Straße, PLZ, Ort) der Einrichtung. Diese Teilnehmerliste kann allen Teilnehmern und Sponsoren/Ausstellern der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, welche diese auch für postalische Werbezwecke nutzen möchten. Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Daten und der Weitergabe für Werbezwecke ist jederzeit bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

BVB easyDiSi

Vertragsgegenstand
6.1 Kunstleben Consult & Control im folgenden KCC  stellt dem Kunden einen Digital Signage Player (im Folgenden: easyDiSi-Box) zur Verfügung.. Die easyDiSi-Box wird per HDMI-Anschluss an ein FullHD-fähiges Wiedergabegerät (z.B. Display, TV-Gerät, Monitor, Beamer etc.) angeschlossen und gibt auf diesem Bild- oder Videomaterial des Kunden aus. Die so gezeigten Werbe- und Informationsinhalte werden dadurch in den Geschäftsräumen des Kunden präsentiert. Die easyDiSi-Box wird über das von KCC zur Verfügung gestellte internetbasierte easyDiSi-Portal bedient und gesteuert. Mit Abschluss des Vertrages und Bereitstellung der easyDiSi-Box erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte an dem Digital Signage System. Die Installation der easyDiSi-Box vor Ort obliegt dem Kunden, sofern nicht eine Installationsdienstleistung zusätzlich beauftragt wurde.

6.2 Zubehör:
Auf Wunsch des Kunden kann dieser von easyDiSi kompatible Displays oder weiteres Zubehör gegen Entgelt erwerben oder mieten. Der Kunde ist ausdrücklich berechtigt, die easyDiSi Box an jedem Wiedergabegerät zu verwenden Eine Pflicht zur Nutzung eines von KCC angebotenen Wiedergabegeräts besteht nicht.

6.3. Zusatzleistungen:
Neben der Nutzung der easyDiSi-Box bietet KCC seinen Kunden auf Anfrage optional weitere Dienstleistungen, wie beispielsweise Installation, Schulung, Gestaltung von Inhalten, etc., an.
6.4. KCC stellt hierbei jeweils nur die Endgeräte, d.h. im Falle des 6.1. die easyDiSi-Box, im Falle des 6.2. zusätzlich entsprechendes Zubehör zur Verfügung. Die technischen und sonstigen Voraussetzungen, die zur Nutzung der zur Verfügung gestellten Geräte erforderlich sind (Strom, Internetzugang etc.), liegen im Verantwortungsbereich des Kunden und sind nicht Bestandteil der von KCC geschuldeten Leistung.

Vertragsschluss
6.1 KCC schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Ein Vertragsschluss mit KCC kommt nur mit einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder einer juristischen Person, jeweils in Ausübung der gewerblichen Tätigkeit, zustande.

6.2. Für den Abschluss von Verträgen über die Nutzung der easyDiSi-Box ggf. mit Zubehör (§ 2, 6.1. und 6.2.) gilt:
Das Anbieten und Darstellen der Produkte auf der Webseite von KCC stellt kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Der Kunde gibt das Angebot auf Abschluss des Vertrages ab, indem er das Bestellformular ausfüllt, unterzeichnet und an KCC versendet oder durch Klicken des „Jetzt bestellen“-Buttons auf der Webseite von KCC.

6.3. Für den Abschluss von Verträgen über Zusatzleistungen (§ 2, 6.3.) gilt:
Durch die entsprechende Anfrage des Kunden gibt dieser eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Anfrage) an KCC ab. Aufgrund dieser Anfrage gibt KCC ein individuelles Angebot gegenüber dem Kunden ab. Dieses Angebot enthält konkrete Angaben über den Umfang der zu erbringenden Leistung und die hierfür entstehenden Kosten. Der Kunde kann dieses Angebot durch Erklärung gegenüber KCC annehmen.

Zahlung und Fälligkeit
6.1 Der Mietzins für die Nutzung und Überlassung der easyDiSi-Box, sowie für den Fall der Mietung von Zubehör, sind monatlich im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungsmonat beginnt hierbei unabhängig vom jeweiligen Kalendertag mit der Bereitstellung der betriebsfähigen easyDiSi-Box.

6.2. Das Entgelt für Zubehör ist im Falle des Erwerbs desgleichen im Voraus, spätestens jedoch eine Woche nach Übergabe der Ware, an KCC zu zahlen.

6.3. Das Entgelt für sonstige Zusatzleistungen (z.B. Installations- oder Gestaltungsdienstleistungen) ist spätestens zwei Wochen nach Erbringung der Leistung an KCC zu zahlen.

6.4. Der Betrag (Entgelt oder Mietzins) ist grundsätzlich per Lastschriftverfahren durch Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung an KCC zu zahlen. Bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten kann der Kunde alternativ per Rechnung zahlen. Im Fall der 12-monatigen Vertragslaufzeit legt der Kunde die gewählte Zahlungsweise beim Bestellvorgang verbindlich fest.
Der Kunde verpflichtet sich, eine entsprechende Deckung des angegebenen Kontos zu gewährleisten. Entstehende Rücklastschriftkosten hat der Kunde zu tragen.

Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Bei der Mietung von Zubehör beträgt die Vertragslaufzeit in jedem Fall 24 Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert sich bei einer vereinbarten Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht eine Partei der Verlängerung mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht.
Der Kunde kann die Vertragslaufzeit jederzeit verlängern.

6.2. Zur Wirksamkeit der Kündigung bedarf es der Schriftform. Die zur Verfügung gestellten easyDiSi-Boxen müssen innerhalb 1 Woche nach Ablauf der Vertragslaufzeit im Werkszustand zurückgesetzt, an KCC zurück gesendet werden. Sind die easyDiSi-Boxen nicht auf die Werkseinstellung zurückgesetzt worden,
wird eine Servicepauschale von 75€ pro easyDiSi-Box fällig.

Rechte und Pflichten des Kunden
6.1 Dem Kunden ist es untersagt, die ihm zur Verfügung gestellten Produkte (easyDiSi-Box oder Zubehör) über den vertraglichen Zweck hinaus zu nutzen. Der Kunde allein ist zur Nutzung des zur Verfügung gestellten Produkts berechtigt. Es ist ihm untersagt, Dritten den Zugang oder die Nutzung des Produkts zu überlassen oder zu gewähren. Nach Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde die ihm zur Verfügung gestellten Produkte – soweit er sie nicht käuflich erworben hat – binnen 3 Tagen an die KCC zurückzusenden.

6.2. Die easyDiSi-Box sowie zur Vermietung überlassenes Zubehör bleiben auch nach Übergabe an den Kunden im Eigentum der KCC. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Produkte zu vervielfältigen, zu verändern, zu veräußern, Dritten zu überlassen oder sonst darüber zu verfügen. Dies gilt nicht für den Fall, in dem der Kunde Zubehör käuflich erwirbt und durch Übergabe Eigentum hieran erwirbt.

6.3. Der Kunde hat das zur Verfügung gestellte Produkt stets pfleglich und sorgfältig zu behandeln.
Beschädigt oder zerstört der Kunde die easyDiSi-Box vorsätzlich oder grob fahrlässig oder kommt dem Kunden die easyDiSi-Box abhanden, hat er diesen Umstand unverzüglich KCC anzuzeigen und ist KCC zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet. KCC versendet daraufhin ein neues Gerät, die Versandkosten trägt in diesem Fall der Kunde. Der Umstand, dass dem Kunden die Nutzung des Produktes aufgrund einer von ihm verschuldeten Beschädigung oder Zerstörung vorrübergehend nicht möglich ist, befreit diesen nicht von seiner Pflicht zur Mietzinszahlung.
Als Beschädigung ist insbesondere auch das Öffnen des Gehäuses der easyDiSi-Box und die damit verbundene Entfernung oder Beschädigung des internen Siegels anzusehen.

6.4. Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben im Zusammenhang mit dem Bestellvorgang und der sonstigen Vertragsabwicklung wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen. Dies gilt vor allem für die Angabe der Zahlungsdaten (Kontoinhaber, Kontonummer, IBAN, BIC etc.) und der Kontoberechtigung.

6.5. Der Kunde ist allein für die von ihm, mit Hilfe der easyDiSi-Box gezeigten Foto- und Videomaterialien und sonstigen Inhalte, verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass durch die Veröffentlichung dieser Inhalte Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, mit Hilfe der easyDiSi-Box beleidigende, rassistische, gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Film- oder Fotomaterialien oder sonstigen Medien dieser Art darzustellen, zu veröffentlichen oder anzuzeigen.

6.6. Der Kunde verpflichtet sich, KCC von Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung der in Punkt 6.1 bis 6.5. genannten Pflichten hervorgehen, schadlos zu halten.

6.7. Der Kunde hat jede Veränderung von Tatsachen, die für den Vertrag und dessen Abwicklung erheblich sind, unverzüglich an KCC mitzuteilen.

6.8. Der Kunde hat die von ihm an die easyDiSi -Box übermittelten Daten durch Sicherungskopien zu sichern, um bei Verlust der Daten eine Rekonstruktion dergleichen sicherzustellen. Dies gilt auch für Daten des Kunden, die dieser im System von easyDiSi gespeichert hat. Hierdurch soll vermieden werden, dass dem Kunden der Zugriff auf seine Daten nach Beendigung des Vertrages unmöglich gemacht wird.

6.9. Der Kunde hat die von der KCC übermittelten Zugangsdaten zum EasyDiSi-Portal vertraulich zu behandeln und darf diese nicht Dritten zugänglich machen.

Rechte und Pflichten der KCC
6.1 KCC stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die bestellte Anzahl von easyDiSi-Boxen sowie entsprechende Zugänge zum easyDiSi-Portal zur Verfügung.

6.2. KCC gewährt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit den Zugriff auf die Software und den Server von easyDiSi.

6.3. der Kunde erlaubt mit dem Einsatz von easyDiSi, KCC Bilder vom Einsatzort anzufertigen und diese für die Neukundengewinnung einzusetzen. Diese Recht gilt online wie auch in Druckmedien. Die DSGVO-Vorschriften werden hierbei berücksichtigt. Diese Einwilligung kann auch nach Vertragsende nicht rückgängig gemacht werden.

Haftung
6.1 KCC haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von KCC vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Die Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer Kardinalpflicht bleibt hiervon unberührt.

6.2. Im Falle höherer Gewalt, die KCC die Erfüllung ihrer Leistungspflichten wesentlich erschwert oder unmöglich macht, ist KCC für den Zeitraum, in welchem die höhere Gewalt andauert, nicht zur Erbringung dieser Pflichten verpflichtet.

6.3. KCC übernimmt keine Haftung für die vom Kunden mittels der easyDiSi-Box dargestellten Inhalte (Fotos, Bilder, Filme, Videos und sonstige Medien).

6.4. Die Verfügbarkeit der easyDiSi-Box hinsichtlich des Ausspiels von Inhalten des Kunden wird bis zu einer Höhe von 98% pro Abrechnungsmonat pro easyDiSi-Box zugesichert. Sobald kurzfristige Ausfallzeiten einer easyDiSi-Box in der Summe 14,4 Stunden je Abrechnungsmonat übersteigen, entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für die Nutzung und Überlassung dieser ausgefallenen easyDiSi-Box für den betroffenen Abrechnungsmonat. Die Verfügbarkeit hinsichtlich des easyDiSi-Portals, welches zur Aktualisierung der Inhalte auf den jeweiligen easyDiSi-Boxen notwendig ist, wird bis zu einer Höhe von 95% pro Abrechnungsmonat zugesichert. Sobald kurzfristige Ausfallzeiten je Abrechnungsmonat in der Summe 36 Stunden übersteigen, entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für alle easyDiSi-Boxen, bei denen Inhalte nicht aktualisiert werden konnten.
Die Zusicherungen hinsichtlich der Verfügbarkeit der easyDiSi-Box bzw. des easyDiSi-Portals gelten nicht für den Fall höherer Gewalt, oder wenn der Kunde oder Dritte den Ausfall der Verfügbarkeit zu verschulden haben.

Datenerhebung und Datenverwertung
6.1 KCC hat die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen im Umgang mit kundenbezogenen Daten zu beachten.

6.2. Die vom Kunden an KCC übermittelten Daten werden von dieser gespeichert, verwaltet und verarbeitet.

 

Stand: Dezember 2018

BVB Dienstleistungen

Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Fa. Kunstleben Consult & Control (KCC) über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Fa. KCC.

  1. I. Erbringung von Dienstleistungen
  2. Die Einrichtung,  und Wartung von technischen Geräten, insbesondere Kopierern, Druckern, Telefonanlagen, Videoüberwachungs- und Alarmanlagen, IT-Hardware, Kassensysteme und deren Software usw., deren Installation, die Einrichtung und Einstellung von Software sowie die Einweisung in die Benutzung von Hard- und Software stellen Dienstleistungen dar, d.h. wir schulden nur die Tätigkeit, nicht aber den von dem Kunden beabsichtigten Erfolg, es sei denn, wir haben vertraglich einen bestimmten Erfolg zugesichert.
  3. Dies gilt insbesondere bei einem Auftrag, der auf die Beseitigung eines im IT-System und oder der o.g. Systeme des Kunden auftreten Fehlers gerichtet ist. Hierbei ist insbesondere die Ursachensuche Bestandteil der Dienstleistung, da auftretende Fehler unterschiedliche Ursachen haben können und diese nur in den seltensten Fällen auf Anhieb festzustellen sind. Die Auswahl der Tätigkeit liegt deshalb in unserem freien Er- messen. Dabei werden wir stets erst die nächstliegende, wahrscheinlichste Fehlerursache suchen und beseitigen, ohne damit zuzusagen, dass dies den gewünschten Erfolg herbeiführt.
  4. Ist nach unserer Einschätzung zur Fehlerbehebung die Beschaffung von Softwareprodukten, Hardwarekomponenten, Datenträgern, Farbbändern, Tonern, Batterien, Druckeinheiten oder anderem Verbrauchsmaterial erforderlich, werden wir stets erst einen gesonderten Auftrag des Kunden einholen. Erteilt der Kunde den von uns zur Fehlerbehebung vorgeschlagenen Auftrag, hat er die Kosten auch dann zu tragen, wenn der gewünschte Erfolg nicht eintritt. Wir werden uns in diesem Falle aus Kulanz bemühen, die neu beschaffte Ware anderweitig zu veräußern und einen evtl. Erlös dem Kun- den gutschreiben.
  1. Übernehmen wir vertraglich die Installation von Software, betrifft dies ausschließlich den vereinbarten Versionsstand in der auf dem von uns verwendeten Installationsmedium vorhandenen Fassung, mangels ausdrücklicher Vereinbarung die erste im Handel erhältliche Version. Wir schulden nicht die Installation aller zum Zeitpunkt der Installation verfügbaren Releases, Updates, Upgrades, Patches und Builds, selbst wenn diese vom Hersteller der Software empfohlen und auf dem Markt bereits verbreitet sind. Diese zu installieren ist allein Angelegenheit des Kunden, es sei denn etwas Abwei- chendes wurde ausdrücklich vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen spätere Versionsstände und Fassungen zu installieren, soweit uns der Kunde nicht schriftlich gegenteilige Weisungen erteilt hat.
  2. Bei der Installation von Software stehen die Softwareeinstellungen (insbesondere Parametrisierung und Auswahl von Einrichtungsoptionen) in unserem pflichtgemäßen Ermessen, es sei denn, konkrete Vorgaben wurden vertraglich vereinbart.
  3. Die Abrechnung von Dienstleistungen erfolgt nach Zeitaufwand, in AE (Arbeiteinheiten) von jeweils 15 Min. zzgl. Reise-, Fahrt und Übernachtungskosten, soweit nicht in Textform ein Festpreis vereinbart wurde. Geschäftszeiten: Montag – Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Stundensätze sind in unserer Preisliste festgelegt. Diese können Sie per Mail von uns anfordern.
    Außerhalb der Geschäftszeiten gelten folgende Stundensätze:
    Morgens 06:00 bis 08:00 Uhr 25% Zuschlag 
    Abends 17:00 bis 20:00 Uhr 25% Zuschlag
    Wochenende, Feiertag, Nacht 100% Zuschlag 
    Fernwartung mittels Software Teamviewer zu den o.a. Stundensätzen bei zusätzlicher Berechnung einer Fernwartungspauschale von EUR 21,00 pro Sitzung ab einer Fernwartungsdauer von 15 Minuten, 1,00€ pro Minute. Die Software Teamviewer wird unsererseits kostenlos zum Download bereitgestellt.
  4. Hat der Kunde Zeitkontingente für die Erbringung von Dienstleistungen bei uns erworben, kann er diese zu unseren gewöhnlichen Geschäftszeiten telefonisch oder schriftlich abrufen. Eine bestimmte Reaktionszeit schulden wir jedoch nur, wenn dies in Textform vereinbart wurde.
  1. Nicht verbrauchte Zeitkontingente können angespart und in den nachfolgenden Monaten in An- spruch genommen werden.
  2. II. Mitwirkungspflichten des Kunden
  3. Übernehmen wir vertraglich die Einrichtung von Hardware, hat der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Betriebsumgebung zu sorgen.
  1. Der Kunde hat vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch uns selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz zu sorgen.
  1. Der Kunde hat uns auf eigene Kosten Zugang zu dem Gerät, auf dem unsere Leistung zu erbringen ist, zu verschaffen. Die notwendigen Kennung und Passwort für einen Zugang mit Administratoren- rechten sind bereit zu halten und auf unsere Aufforderung hin nach Wahl des Kunden einzugeben oder uns schriftlich auszuhändigen. Der Kunde muss uns Zugriff auf USB-Datenträger, DVDs und Internet ermöglichen. Unsere Wartezeiten gelten als Aufwand.

III. Mängelansprüche

  1. Im Falle der mangelhaften Erbringung von Dienstleistungen werden wir nach unserer Wahl nacherfüllen, kostenfrei nachbessern oder eine Ausweichlösung anbieten. Gelingt uns dies nicht, kann der Kunde die für diese Dienstleistung berechnete Vergütung angemessen herabsetzen.
  1. Weitergehende Ansprüche des Käufers auf Ersatz eines unmittelbaren Schadens wegen mangelhafter oder nicht erbrachter Leistung – gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. auch unter dem Gesichtspunkt der Unmöglichkeit, der positiven Forderungsverletzung, der Verletzung vorvertraglicher Pflichten und der unerlaubten Handlung) – bestehen nicht.
  1. IV. Laufzeit
  2. Pflege-, Wartungs- und sonstige Serviceverträge, für die eine feste Vertragslaufzeit (12 oder 24 Mona- te) vereinbart wurde, sind für beide Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der aMindestvertragslaufzeit kündbar. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr.
  1. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für uns insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm nach diesen BVB obliegen- den Pflichten erheblich verletzt. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  1. V. Sonstiges

VI. Fernwartung, Online-Support

Allgemeine Informationen

Wir bieten Ihnen Support per Fernwartung mit der Software TeamViewer an. Bitte sprechen Sie mit uns einen Termin vorher ab. Mit der Software TeamViewer QuickSupport ist es uns möglich Ihren Bildschirm einzusehen, fast so als wenn wir neben Ihnen sitzen.

Wir können Sie bei Fragen und Problemen noch komfortabler und besser unterstützen und helfen auch Voreinstellungen anzulegen und Sie mit unseren Tipps auf die neue Anwendung zu schulen.

Benutzung von TeamViewer mit Haftungsausschluss und Anerkennung der Kostenübernahme

KCC übernimmt keinerlei Gewährleistung für die auf Ihrem Computer installierten Programme, sowie deren Schutzeinrichtungen (Virenscanner oder Firewall).

Der Kunde ist ausschließlich für seine Datensicherheit verantwortlich, regelmässige Backups werden von uns vorausgesetzt. KCC übernimmt keine Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn sie in zeitliche Nähe zum geleisteten Support stehen. Mit der Betätigung der Schaltflächen bestätigen Sie die Annahme der Vereinbarung zum Online-Support sowie der Kostenübernahme lt. Preisliste und starten den Download der TeamViewer QuickSupport Software.

Was ist TeamViewer?

TeamViewer ist eine Fernwartungssoftware für Screen-Sharing, Videokonferenzen, Dateitransfer und VPN. Die Software arbeitet als Online-Dienst durch Firewalls und NAT sowie Proxy-Server hindurch. TeamViewer funktioniert nur mit der Internetprotokoll-Version 4. Im Gegensatz zu VNC nutzt es ein proprietäres Protokoll. Für Privatnutzer ist TeamViewer als Freeware verfügbar.

Diese BVB gehen im Kollisionsfall unseren AGBs vor.

Stand: August 2018

BVB Miete Kassensysteme (Hardware)

      Diese Sonderbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Kunstleben Consult & Control in Bezug auf das Thema „Miete Hardware“.

 

 

  • 1 Geltungsbereich

Bezüglich des Geltungsbereiches wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

der Firma Kunstleben Consult & Control (im Folgenden „AGB“ genannt) verwiesen.

  • 2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung von gebrauchter oder neuer Hardware (im Folgenden „Mietsache“) durch die Auftragnehmerin an den Auftraggeber nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen.

  • 3 Miete
    • Die Höhe der Miete richtet sich nach der Auftragsbestätigung oder dem Angebot der Auftragsnehmerin

     

    • Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate

     

    • Die erste Mietzahlung ist für die Mindestlaufzeit im Voraus zu Die folgenden Mietzahlungen sind dann monatlich im Voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats zu zahlen.

     

    • Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, damit Mietzahlungen nach den ersten drei Monaten vom Bankkonto des Auftraggebers eingezogen werden können. Sollte kein Lastschriftmandat erteilt werden, sind die Rechnungen sofort fällig und zahlbar. Zahlungsverzug tritt 7 Tage nach Rechnungsstellung ein.

     

    • Auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache, zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind4 Anlieferung, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft

     

      • 4 Anlieferung, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft

       

      • Die Auftragnehmerin liefert die in 1 bezeichnete Mietsache auf Kosten des Auftraggebers zu dem sich aus der Auftragsbestätigung ergebenden Aufstellungsort.
        • Die Anlieferung der Mietsache erfolgt erst, sobald der Auftraggeber die Miete für die Mindestlaufzeit § 3 Abs. 2 gezahlt hat.

         

        • Der Auftraggeber hat vor der Anlieferung der Mietsache die ihm von der Auftragnehmerin rechtzeitig mitgeteilten räumlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Aufstellung sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Mietsache erforderlich

         

        • Auf Wunsch des Auftraggebers erbrachte Beratungs-, Installations- und Einrichtungsleistungen der Auftragnehmerin, die über die Mitteilung der räumlichen und technischen Voraussetzungen nach vorstehendem Absatz 3 hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Einzelheiten hierzu werden in der Auftragsbestätigung Sofern in der Auftragsbestätigung keine diesbezügliche Regelung getroffen ist, werden Beratungs-, Installations- und Einrichtungsleistungen nach den aufgewendeten Stunden nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Preisliste der Auftragnehmerin vergütet.
        • 5 Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

         

        • Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Die Mietsache darf nur zu den in der Auftragsbestätigung und in diesen Sonderbedingungen näher bezeichneten Zwecken verwendet werden.

         

        • Der Auftraggeber ist ohne Erlaubnis der Auftragnehmerin nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Auftraggebers sonstige dem Weisungsrecht des Auftraggebers unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig.

         

        • Die Mietsache darf ausschließlich mit Softwareprodukten der Auftragnehmerin verwendet
        • 6 Obhuts- und Duldungspflichten

         

        • Der Auftraggeber hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu Er wird den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung der Mietsache durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen. Der Auftraggeber wird Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen der Auftragnehmerin im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
          • Der Auftraggeber ist verpflichtet die Mietsache regelmäßig zu

           

          • Der Auftraggeber gestattet den Mitarbeitern und Beauftragten der Auftragnehmerin innerhalb der üblichen Geschäftszeiten den freien Zugang zu der Mietsache für Instandhaltungs- und Hierbei sind die berechtigten Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zu wahren.

           

          • Dem Auftraggeber wird empfohlen, eine Elektronikversicherung abzuschließen, die insbesondere mutwillige Beschädigung, Beschädigungen durch Flüssigkeiten oder Feuer, Diebstahl und Vandalismus

           

          • Dem Auftraggeber wird zudem empfohlen, einen Virenschutz auf der Mietsache zu
          • 7 Änderungen an der Mietsache; Veränderung des Aufstellungsortes

           

          • Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Auftraggeber zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Die Auftragnehmerin hat den Auftraggeber über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen.

           

          • Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Auftraggeber bedürfen der vorhergehenden Zustimmung der Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Geräten, EDV-Anlagen oder Netzwerken. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Auftraggeber auf Verlangen der Auftragnehmerin den ursprünglichen Zustand wieder her.

           

          • Die Aufstellung der Mietsache an einem anderen als dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Aufstellungsort bedarf der vorhergehenden Zustimmung der Die Auftragnehmerin wird ihre Zustimmung nur versagen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine Umsetzung für sie unzumutbar machen. Die Auftragnehmerin kann verlangen, dass der Transport und die Neuinstallation von qualifizierten Fachleuten vorgenommen werden. Die mit einer Standortveränderung verbundenen Aufwendungen und Folgekosten sowie die hierdurch gegebenenfalls entstandenen Mehrkosten für Wartung und Pflege trägt der Auftraggeber.
          • 8 Erhaltungspflicht der Auftragnehmerin; Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

           

          • Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Der Auftragnehmerin ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.

           

          • Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich

           

          • Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung Reparatur der Mietsache. Hierzu ist der Auftragnehmerin ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Wird in Absprache mit dem Support der Auftragnehmerin ein Defekt an der Mietsache festgestellt, erfolgt die Nachbesserung bzw. Reparatur nach dem Bring-in-Verfahren. Die Auftragnehmerin kann die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

           

          • Eine Kündigung des Auftraggebers gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Auftragnehmerin ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von der Auftragnehmerin verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Auftraggeber gegeben ist.

           

          • Die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung der Auftragnehmerin Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Änderungen keine für die Auftragnehmerin unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Auftraggeber zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
          • 9 Haftungsbeschränkungen

           

          Die verschuldensunabhängige Haftung der Auftragnehmerin nach § 536 a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

          • 10 Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

           

          • Die Erstlaufzeit des Mietverhältnisses bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung oder dem Sie beträgt mindestens 3 Monate.

           

          • Das Mietverhältnis verlängert sich, sofern es nicht von einer der Vertragsparteien zum jeweiligen Ende der Laufzeit mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt wird, automatisch um die vereinbarte

           

          • Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Im Falle von Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden und die sofortige Rückgabe der Mietgegenstände zu verlangen.
          • 11 Rückgabe

           

          • Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Rückgabepflicht umfasst auch die überlassenen Computerprogramme auf den Originaldatenträgern einschließlich Handbüchern und Gegebenenfalls erstellte Kopien der von der Auftragnehmerin überlassenen Computerprogramme sind vollständig und endgültig zu löschen.

           

          • Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten Der Auftraggeber hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.

           

          • Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wird, trägt der Auftraggeber die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport der

           

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner